AGB für den Anzeigenbereich

Die Werbeagentur David Schäffler handelt im Auftrag und im Namen des Oesterreichischen Alpenvereins.

Es gelten die allgemeinen Anzeigenbedingungen des Oesterreichischen Alpenvereins. Anzeigenkunden möchten wir auch speziell auf den Punkt § 13 Besondere Bestimmungen für Anzeigenkunden hinweisen!

 

Die vollständigen AGB stehen alternativ auch als PDF zum Download zur Verfügung: AGB.pdf

 

Stand: 10.09.2008
Angaben vorbehaltlich Druckfehler

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Oesterreichischer Alpenverein
ZVR-Zahl 989190235
Alpenvereins-Betriebs GmbH
FN 44941s LG Innsbruck
6020 Innsbruck, Olympiastraße 37
Tel: +43/512/59547 Fax: +43/512/575528
e-mail:shop@alpenverein.at
Bankverbindung: Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Kontonummer: 505.404 / Bankleitzahl 36000
IBAN AT61 3600 0000 0050 404 BIC RZTIAT22

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Verträge, die vom Oesterreichischen Alpenverein und von der Alpenverein Betriebs-GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen, in der Folge kurz als "Oesterreichischer Alpenverein" bezeichnet, als Verkäufer von Waren und Dienstleistungen (in jeder Form) und dem Besteller abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert in Kraft.

(3) Die AGB in der vorliegenden Fassung sind auch Grundlage für alle künftigen Kaufverträge zw. den Geschäftspartnern.

§ 2 Vertragsschluss

Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Oesterreichischen Alpenverein nicht. Der Oesterreichische Alpenverein behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote (in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Websites usw.) sind freibleibend und als Einladung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch den Oesterreichischen Alpenverein zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail innerhalb von 14 Tagen oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware.

§ 3 Vertragssprache

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerde-erledigung werden durchgängig in deutscher Sprache abgewickelt.

§ 4 Kaufpreis

(1) Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, wie er sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Websites usw. ergibt. Die auf der Website angeführten Preise sind die allgemeinen Verkaufspreise. Die Preise sind ab dem Tag der Veröffentlichung bis aus Widerruf gültig. Durch Veröffentlichung neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Angebote ihre Gültigkeit.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Tagesbruttopreise "ab Werk" einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer exklusive aller mit dem Versand entstehenden Spesen.

(3) Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten keine Kosten, die von Dritten verrechnet werden. Die Versandkosten trägt der Besteller. Die Kosten sind unter Versandkosten einzusehen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage ab Rechnungsdatum (mittels beigelegtem Erlagschein) abzugs- und spesenfrei fällig. Der Oesterreichische Alpenverein ist berechtigt, den Versand der bestellten Ware erst nach Eingang der Zahlung durchzuführen.

(2) Bei Zahlungsverzug fixe werden Mahngebühren nach Mahnstufen verrechnet. Ist der Kunde Unternehmer werden Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB verrechnet. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche durch diesen Zahlungsverzug entstehenden und zur Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens wird ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung von Waren erfolgt im Normalfall innerhalb von 5 Werktagen ab der Bestellung des Kunden, aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Bestelldatum. Sollte der Oesterreichische Alpenverein oder ein für ihn handelndes Unternehmen - etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware - eine Bestellung nicht annehmen können, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Oesterreichische Alpenverein behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.

(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten. Der Oesterreichische Alpenverein haftet nicht für am Transportweg entstandene Schäden.

§ 7 Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (24 Monate ab Erhalt der Ware). Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben.

(2) Im Falle eines berechtigterweise beanstandeten Mangels kann der Oesterreichische Alpenverein den Mangel wahlweise durch Ersatzlieferung oder auch durch Lieferung einzelner Ersatz-Teile bzw. (im Falle von Publikationen) Austauschseiten beheben. Das Recht auf Wandlung oder Preisminderung kann vom Kunden nur verlangt werden, wenn eine Verbesserung nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich ist. Im Falle eines geringfügigen Mangels ist das Recht auf Wandlung ausgeschlossen.

(3) Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Kaufgegenstand kann eine Haftung keinesfalls übernommen werden.

(4) Der Oesterreichische Alpenverein haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie reiner Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmen ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises im Eigentum des Oesterreichischen Alpenvereins.

§ 9 Widerrufs- und Rücktrittsrecht im Fernabsatz

(1) Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können 14 Tage ab Warenübernahme ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten, sofern das zugrunde liegende Rechtsgeschäft im Fernabsatz, d.h. unter Verwendung von Telefon, Telefax, E-Mail, Internet oä zu Stande gekommen ist.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

Oesterreichischer Alpenverein
Olympiastraße 37
A-6020 Innsbruck

(2) Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in einem ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren (die nicht auf die bloße Prüfung der Ware, wie dies auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre) beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Treiber CDs, Software, etc...) fehlt.

(4) Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei:

- Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs,...), Software oder anderen Waren, die vom Besteller entsiegelt worden sind sowie bei Karten,

- bei Leistungen, die online übermittelt worden sind,

- bei Publikationen (im Versand oder per Download),

- bei Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,

- Sicherheitsartikel aus dem Bereich Bergsport (Lawinen-Airbag, LVS-Geräte, Bohrhaken uä)

(5) Für Infos, Datenauskünfte und Beschwerden mailto:shop@alpenverein.at

§ 10 Datenschutz

(1) Die Mitarbeiter des Oesterreichischen Alpenverein unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

(2) Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

Auch die Vertragspartner des Oesterreichischen Alpenvereins sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.

(3) Der Kunde ist einverstanden, über weitere Leistungen und Produkte des Oesterreichischen Alpenvereins, wie Veranstaltungen, oder Publikationen usw., auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden (§ 28 DSG 2000).

§ 11 Website www.alpenverein.at

Die Informationen auf dieser Website sind vom Oesterreichischen Alpenverein mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots dieser Website wird ausdrücklich ausgeschlossen. Von Inhalten anderer mit Link verbundenen Websiten distanziert sich der Oesterreichische Alpenverein ausdrücklich und hält fest, dass er sich deren Inhalt nicht zu eigen gemacht hat

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Alle Vereinbarungen gem. dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz des Oesterreichischen Alpenvereins sachlich zuständige Gericht zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, bzw. der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Kommen hiebei mehrere Möglichkeiten in Betracht, gilt der dem Gerichtsstand Innsbruck am nächsten gelegene als vereinbart.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz des Oesterreichischen Alpenvereins (derzeit Innsbruck).


§ 13 Besondere Bestimmungen für Anzeigenkunden

Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Oesterreichischen Alpenvereins, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, ihnen wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Oesterreichischen Alpenverein nicht. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder veranlassten Veränderungen übernimmt der Oesterreichische Alpenverein keine Haftung für die Richtigkeit der Widergabe.

Der Oesterreichische Alpenverein behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen Anzeigen abzulehnen, von der Veröffentlichung auszuschließen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere für Anzeigen, die mit den Zielen des Oesterreichischen Alpenvereins nicht in Einklang zu bringen sind.

Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Oesterreichische Alpenverein nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Oesterreichische Alpenverein zurück zu vergüten. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass.

Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Oesterreichischen Alpenverein nicht. Seitens des Oesterreichischen Alpenvereins wird der Ausschluss von Mitbewerbern grundsätzlich nicht garantiert.

Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Oesterreichischen Alpenverein gemäß § 26 Mediengesetz gekennzeichnet.

Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten Druckunterlagen. Der Oesterreichische Alpenverein gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des Oesterreichischen Alpenvereins besteht in diesem Zusammenhang nicht. Der Oesterreichische Alpenverein behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem anderen, seitens des Oesterreichischen Alpenvereines genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Oesterreichischen Alpenverein anzufertigender grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen.

Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Oesterreichischen Alpenverein gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Oesterreichische Alpenverein lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Oesterreichische Alpenverein haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im Gewährleistungsfall hat der Oesterreichische Alpenverein das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird.

Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck ebenfalls keine Ansprüche. Beanstandungen aller Art sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich zu melden.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Oesterreichischen Alpenverein sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erscheinende Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Oesterreichischen Alpenvereines geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Oesterreichische Alpenverein ist zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

Der Oesterreichische Alpenverein haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Oesterreichische Alpenverein haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Daten oder Dateien.

Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, u.a.) sind vom Oesterreichischen Alpenverein nicht zu vertreten. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Oesterreichische Alpenverein Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind anteilig gemäß der Kalkulation zu bezahlen.

Stornierungen müssen grundsätzlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen, der den vom Oesterreichischen Alpenverein beauftragten Erfüllungsgehilfen zumindest vier Wochen vor dem jeweiligen Anzeigenschluss erreichen muss, in welchem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr) nicht besteht. Bei nach dem genannten Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages.